Für die Lebensqualität kranker, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen ist es oft von entscheidender Bedeutung, dass sie trotz ihrer Hilfebedürftigkeit in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können. Diese vermittelt das Gefühl von Vertrautheit, Sicherheit und Selbstbestimmbarkeit. Dabei wird häufig übersehen, dass sich die Lebenssituation für die Pflegebedürftigen wie auch für die Angehörigen verändert.

Wer sich für die Pflege eines Angehörigen zu Hause entscheidet, muss eine Fülle neuer Aufgaben bewältigen. Viele Angehörige übernehmen die Pflege zusätzlich zu den bisherigen Verpflichtungen in der Familie und Beruf. Dass es dann zu physischen und psychischen Überlastungen der pflegenden Angehörigen kommen kann, ist möglich.  

Pflegeberatung

PflegegeldempfängerInnen mit Pflegegrad 2 bis 5 sind dazu verpflichtet, sich regelmäßig persönlich beraten zu lassen. Wenn diese Beratung nicht in Anspruch genommen wird, kann das Pflegegeld gekürzt oder ganz gestrichen werden. Wir bieten die Qualitätsberatungsbesuche an. Melden Sie sich gerne bei uns diensbezüglich.

So oft müssen Sie sich beraten lassen:

Pflegegrad 1:     

  • keine Beratung vorgeschrieben (kann freiwillig durchgeführt werden, 1x pro Halbjahr werden die Kosten von der Pflegekasse übernommen)

Pflegegrad 2 und 3:

  • 1x pro Halbjahr

Pflegegrad 4 und 5:

  • 1x pro Vierteljahr

Fristgerechte Entscheidung über die Pflegebedürftigkeit

Zeitnahe Entscheidungen sind gefordert. Wenn die Pflegekassen Leistungsentscheidungen nicht fristgerecht treffen (25 Arbeitstage), dann haben sie dem Antragsteller für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung 70 € zu zahlen.

Damit die Pflegekassen auch rechtzeitig entscheiden können, erhalten sie die Möglichkeit, andere Gutachter als den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenkassen) einzusetzen.

Stärkung des Grundsatzes "Rehabilisation vor Pflege"

Der Grundsatz "Rehabilisation vor Pflege" wird noch nicht in ausreichendem Maße beachtet. Wenn es eine Chance gibt, eine langfristige Pflegebedürftigkeit durch Rehabilisationsmaßnahmen zu vermeiden, soll diese besser genutzt werden.

Deshalb wir nun jeder, der einen Antrag auf Anerkennung seiner Pflegebedürftigkeit stellt, neben dem Leistungsbescheid automatisch eine Empfehlung zu seinen individuellen Möglichkeiten zur Rehabilisation erhalten. Damit werden der Pflegebedürftige beziehungsweise seine Angehörigen in die Lage versetzt, bestehende Ansprüche besser geltend zu machen.

Zuschüsse für Selbsthilfegruppen

Pflegende Angehörige bekommen nicht nur Unterstützung von den Pflegekassen. Oft kommen wertvolle Anregungen aus Selbsthilfegruppen. Deshalb werden diese stärker finanziell gefördert. Die Pflegekassen sind verpflichtet, den Auf- und Ausbau von Selbsthilfegruppen jährlich mit 10 Cent pro Versicherten zu unterstützen.

Video-Sprechstunden

Um eine bessere Zusammenarbeit von Ärzten und Pflegeheimen zu ermöglichen, werden Sprechstunden und Fallkonferenzen per Video als telemedizinische Leistung umfangreich ermöglicht.

In diesem Zusammenhang wird die Videosprechstunde insgesamt für alle Versicherten und in der häuslichen Pflege im weiten Umfang ermöglicht. Hier steht die psychotherapeutische Behandlung mit im Focus.

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