Leistungen bei vollstationärer Pflege

Durch Leistungen der vollstationären Pflege werden Pflegebedürftige, welche z.B. in einem Pflegeheim leben, unterstützt.

Pflegegrad und Leistungen pro Monat:

Pflegegrad 1   =  125 €

Pflegegrad 2 =    770 €

Pflegegrad 3 = 1.262 €

Pflegegrad 4 = 1.775 €

Pflegegrad 5 = 2.005 €

Alle Heimbewohner der Pflegegrade 2 bis 5 zahlen einen gleichen Eigenanteil innerhalb eines Heimes. Hierdurch wird verhindert, dass eine Höherstufung zu höheren Restkosten für die Versicherten in Pflegheimen führt. Gleichzeitig schafft dies auch Planungssicherheit für die Versicherten. 

 

 

 

 

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