Leistungen bei vollstationärer Pflege
Durch Leistungen der vollstationären Pflege werden Pflegebedürftige, welche z.B. in einem Pflegeheim leben, unterstützt.
Pflegegrad und Leistungen pro Monat:
Pflegegrad 1 = 125 €
Pflegegrad 2 = 770 €
Pflegegrad 3 = 1.262 €
Pflegegrad 4 = 1.775 €
Pflegegrad 5 = 2.005 €
Alle Heimbewohner der Pflegegrade 2 bis 5 zahlen einen gleichen Eigenanteil innerhalb eines Heimes. Hierdurch wird verhindert, dass eine Höherstufung zu höheren Restkosten für die Versicherten in Pflegheimen führt. Gleichzeitig schafft dies auch Planungssicherheit für die Versicherten.