Pflegebedürftig? Wann beginnt es?

Das Bundesministerium für Gesundheit definiert Pflegebedürftigkeit folgendermaßen:

Man gilt als pflegebedürftig, wenn man dauerhaft, das heißt länger als 6 Monate, nicht mehr alleine mit psychischen, kognitiven oder physischen Beeinträchtigungen oder gesundheitlichen Belastungen umgehen kann.

Je nach Schwere der Situation wird Pflegegrad 1 bis 5 vergeben. Dies geschieht nach einer Begutachtung. Bei der wird der Grad der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten in sechs Lebensbereiche eingeschätzt. Dafür werden Punkte vergeben, die anschließend zusammengerechnet werden. Anhand dieser wird der genaue Pflegegrad ermittelt.

 

 

Wie beantragt man einen Pflegegrad?

Telefonisch, postalisch oder per Mail formlos bei der Pflegekasse/Pflegeversicherung

Anschließend bekommen Sie von der Versicherung Unterlagen, die Sie vor dem Begutachtungstermin ausfüllen sollten.

Wie läuft die Begutachtung ab?

Der/die GutachterIn:

  • wird vom Medizinischen Dienst beauftragt

  • macht Vorschläge, wie die aktuelle Pflegesituation verbessert weden kann

  • beurteilt das soziale Umfeld, die Versorgung und die häusliche Pflege

  • erkundigt sich nach dem Gesundheitszustand (aktuelle Krankheiten & Vorerkrankungen)

  • beurteilt die Selbstständigkeit bei verschiedenen Tätigkeiten im Alltag

  • prüft die Mobilität und Beweglichkeit

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