Steuerentlastungen

Es ist mit viel Zeit, Kraft und auch Geld verbunden, eine Angehörige oder einen Angehörigen zu pflegen. Wenn die Kriterien der "Leistungen der sozialen Sicherung" erfüllt sind, können Sie Ihre finanziellen Aufwendungen als Pflegepauschbetrag steuerlich geltend machen.

Pfelgegrad 1: Pauschbetrag       0 €

Pflegegrad 2: Pauschbetrag    600 €

Pflegegrad 3: Pauschbetrag 1.100 €

Pflegegrad 4: Pauschbetrag 1.800 €

Pflegegrad 5: Pauschbetrag 1.800 €

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