Verhinderungspflege

Wenn private Pflegepersonen vorübergehend an der Pflege gehindert sind (bspw. durch Urlaub oder Krankheit), werden die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege von der Krankenversicherung für höchstens sechs Wochen je Kalenderjahr übernommen. Dies gilt allerdings nur für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5. Die Ersatzpflege kann von uns als ambulanter Pflegedienst, Einzelpflegekräften, ehrenamtlichen Pflegenden oder Angehörigen übernommen werden. Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen insgesamt den Betrag von 1.612 € nicht übersteigen.

Zusätzlich zum Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege können im Kalenderjahr bis zu 806 € des noch nicht in Anspruch genommenen Leistungsbetrags der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege genutzt werden. Dadurch stehen pro Kalenderjahr bis zu 2.418 € für die Verhinderungspflege zur Verfügung.

Wenn die Ersatzpflege weniger als 8 Stunden pro Tag beträgt, kann die Verhinderungspflege auch nur stundenweise in Anspruch genommen werden. Diese Leistung ist dann nicht auf die sechs Wochen, sondern auf den Höchstbetrag beschränkt.

Ihre Ansprechpartnerin

Verena Sonntag
Pflegedienstleiterin

Telefon (0 71 64) 20 41
E-Mail: info@diakoniestation-badboll.de

Stellvertretung: Ruth Maier

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