Pflege stärken - Reform 2017
Aufgrund des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) treten zum 1. Januar 2017 wesentliche Änderungen in der Pflegeversicherung in Kraft. Es ist die umfangreichste Reform seit deren Einführung im Jahr 1995.
Das Ziel ist eine Gleichbehandlung von körperlich, kognitiv und psychisch beeinträchtigten Menschen, wenn es um deren Begutachtung, Einstufung und Leistungsbezug geht. Die Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriff ist der Kern des PSG II. Um diese Bedürftigkeit beurteilen zu können, werden künftig mehr Kriterien aus den Bereichen des Lebens und der Alltagsbewältigung herangezogen. Gleichzeitig wird das Verfahren überarbeitet, mit dem begutachtet wird, ob eine Person pflegebedürftig ist. So werden künftig nicht mehr Minutenwerte für einzelne Verrichtungen gegeben. Der Schwerpunkt liegt stattdessen auf der Ermittlung, wie selbstständig der Pflegebedürftige aufgrund seiner Beeinträchtigungen ist.
Aus Pflegestufe wird Pflegegrad
Jeder Pflegebedürftige mit einer Einstufung wird 2017 automatisch in einen Pflegegrad überführt. Ein neuer Antrag muss nicht gestellt werden. Auch eine erneute Begutachtung findet nicht statt. Die Überführung erfolgt nach der folgenden vom Gesetzgeber festgelegten Überleitungstabelle. Der Pflegegrad berücksichtigt auch die vorher mit der Pflegestufe festgestellte eingeschränkte Alltagskompetenz.
Bestandschutz für Pflegeleistungen
Für viele Pflegebedürftige werden sich zudem die gesetzlichen Leistungen erhöhen. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass sich die bisherige Leistungshöhe in keinem Fall verringert. Hierfür sieht der Gesetzgeber einen Besitzstandsschutz vor. Dieser regelt, dass kein Pflegebedürftiger schlechter gestellt wird als zuvor. Die wichtigsten Leistungen im Überblick erfahren Sie hier.